Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. K-S Immobilien Vermittlung

1.

Wir sind bemüht, stets alle Geschäftsvorfälle zur vollsten Zufriedenheit der Beteiligten abzuwickeln. Alle im Exposé enthaltene Angaben versuchen wir so vollständig wie möglich zu machen, da wir jedoch auf die Angaben unserer Auftraggeber angewiesen sind, können wir dafür keine Gewähr übernehmen.

Ein Zwischenverkauf/-vermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.

2.

Unsere Angebote sind kostenfrei und ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt daher müssen vertraulich behandelt werden ; darf ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sofern aufgrund unserer Nachweis die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, und unaufgefordert uns ins Kenntnis zusetzen.

3.

Wenn ein Kauf-/Miet- oder sonstigen Vertrages zustande kommt, der ursächlich bzw. mitursächlich auf die Tätigkeit des Maklers bzw.auf grund unseres nachweises den Vertragsabschlussgelegenheit genutzt wird, für diesen Fall zahlen jede der Vertragsbeteiligten dem Makler die ortsübliche Maklerprovision.

4.

Vermittlungshonorar/Maklergebühr.

  • bei Kauf 3,57% des notariellen Kaufpreises incl.der gesetzlichen MwSt.
  • bei anmietung einen Wohnimmobilie : 2,38 Monatskaltmieten incl.der gesetzlichen MwSt.
  • bei anmietung einen Gewerbeimmobilien 3,57 Monatskaltmieten incl.der gesetzlichen MwSt.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 9 Tagen ohne abzüge zahlbar.

5.

Kommt mit einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes, dem Auftraggeber gehörendes Objekt zustande,gilt auch hierfür dieser Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluß anerkannt.

Sollte Ihnen ein von uns angebotenes Objekt schon bekannt sein so sollten Sie dies unverzüglich unter Angaben des anderen Anbieters schriftlich mitteilen, ansonsten gilt der Nachweis durch unsere Firma als anerkannt. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluß eines Vertrages für das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

6.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sowie der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt bzw. aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

7.

Sollte einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird durch deren Unwirksamkeit die Geltung im übrigen nicht berührt.

Die eventuell unwirksame Bestimmungen ist durch eine solche zu ersetzen,die den gesetzlichen Bestimmungen sinngemäß am nächsten kommt.

8.

Bei Vereinbahrungen,die von den vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur mit unserer schriftlichen bestätigung wirksam.

9.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das gerichtliche Mahnverfahren,ist Neu-Ulm.